Lerntherapie: Legasthenie & Dyskalkulie
Als Grundlage für die Inanspruchnahme einer Lerntherapie dient ein
psychologischer/es Befund/Gutachten, welches Ihrem Kind eine entsprechende "umschriebene Entwicklungsstörung schulischer
Fertigkeiten" (ICD-10 F81) Legasthenie (Lese und/oder Rechtschreibstörung) und/oder Dyskalkulie (Rechenstörung) bescheinigt.
Entsprechende psychologische Befunde/Gutachten werden innerhalb unserer Praxis erhoben wie auch erstellt.
In unserer Praxis bieten wir ausnahmslos einzeltherapeutische Förderungen/Therapiesitzungen an.
Unser Angebot:
- Individuelle Einzelförderung
- 1 Therapieeinheit (à 50 min) pro Woche
- Die Therapiemethoden setzen direkt am Lese- und/oder Rechtschreibprozess bzw. am Rechnen selbst (Schwerpunkt Grundrechnungsarten
verstehen und anwenden können) an
- Therapie beginnt dort, wo das einzelne Kind steht
- Stärkung des Selbstwertes sowie intrinsischer Motivation
- Hausübung für 4 Tage/Woche á 20-30 Minuten
- Nach Rücksprache und auf Wunsch der Eltern: Zusammenarbeit mit der Schule
- 2 mal jährlich lerntherapeutische Bestandserhebung am Semester- sowie Schuljahresende verpflichtend (auf Grund der Ergebnisse
werden weitere Vorgangsweisen besprochen und geplant)